Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: 07.03.2026 

 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Kiloherzz Audio Services OG mit Sitz in Wien (nachfolgend „Vermieter“ bzw. „Dienstleister“) und deren Kunden (nachfolgend „Mieter“ bzw. „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Vermietung von Tontechnik-Equipment sowie der Erbringung von technischen Dienstleistungen, insbesondere Aufbau, Betreuung und technischer Support bei Veranstaltungen.  

2. Vertragsabschluss 

Ein Mietvertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots des Vermieters durch den Mieter oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 

3. Mietdauer 

Die Vertragsdauer richtet sich nach den vereinbarten Zeiträumen im Angebot bzw. Vertrag. Eine Verlängerung der Miet- oder Dienstleistungsdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters/Dienstleisters. 

4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen 

Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahnspesen als vereinbart. 

5. Übergabe, Rückgabe und Pflichten des Mieters / Auftraggebers 

Die Übergabe erfolgt in betriebsbereitem und geprüftem Zustand. 

Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment vollständig, unbeschädigt und rechtzeitig zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann pro Tag eine zusätzliche Tagesmiete berechnet werden. 

Das Equipment ist sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Verwendung, Diebstahl oder höhere Gewalt entstehen. 

Eine Weitergabe oder Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. 

6. Dienstleistungen 

Verzögerungen, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, verlängern die Ausführungszeit und können Mehrkosten verursachen. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen (z. B. Ablaufpläne, Bühnenzeichnungen, Stromversorgung etc.). Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatzort zugänglich und geeignet ist. 

7. Haftung 

Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die durch einen Defekt des Equipments entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Veranstaltungsabsagen, ist ausgeschlossen. 

8. Stornierung 

Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung werden 50% des vereinbarten Mietpreises fällig, bei Absage ab 24 Stunden vor Mietbeginn 100%. 

9. Datenschutz 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Dazu können insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie abrechnungsrelevante Daten gehören. 

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Transportdienstleister, Steuerberatung) oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. 

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. 

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

Anfragen oder Anliegen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten sowie Auskünfte gemäß DSGVO können jederzeit an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sofern der Kunde der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, steht ihm das Recht zu, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzubringen. In Österreich ist dies die österreichische Datenschutzbehörde. 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Wien. 

11. Lieferung und Abholung 

Auf Wunsch kann die Lieferung und/oder Abholung des Equipments durch den Vermieter erfolgen. Die Kosten hierfür werden gesondert vereinbart und berechnet. 

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Mieter oder an eine beauftragte Person über. 

12. Aufbau und Betreuung 

Die Buchung von Aufbau, Abbau oder technischer Betreuung während einer Veranstaltung ist gesondert zu vereinbaren. 

Für Verzögerungen aufgrund unzureichender Informationen oder nicht erfüllter Voraussetzungen vor Ort haftet der Mieter. 

Der Einsatz von Fachpersonal außerhalb der vom Dienstleister angebotenen Leistungen (z. B. Bühnen-bau, Rigging oder weiteres Veranstaltungspersonal) ist nicht Bestandteil des Angebots und muss gesondert beauftragt werden. 

Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für den Gesamtablauf der Veranstaltung, außer dies ist vertraglich ausdrücklich vereinbart. 

13. Versicherung 

Ausdrücklich wird festgehalten, dass eine Geräte-Versicherung für den Mietgegenstand seitens des Vermieters NICHT besteht. Für den Fall, dass eine entsprechende Versicherung vom Mieter nicht abgeschlossen wird, haftet der Mieter unbeschränkt und persönlich zum Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes. 

14. Veranstaltungen mit Bühnenbetrieb 

Bei Verwendung des Equipments bei Veranstaltungen mit Bühnenbetrieb trägt der Mieter die volle Verantwortung für die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften. Der Mieter verpflichtet sich, notwendige Genehmigungen und Sicherheitsvorkehrungen eigenverantwortlich sicherzustellen.  

Bei Open-Air-Veranstaltungen oder Veranstaltungen unter freiem Himmel ist der Mieter verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Technik vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Sturm, Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen) zu treffen.